Arbeitsrecht
Bei Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sowie bei Abmah¬nungen kommt es häufig zu Rechtsfragen, die einer qualifizierten rechtlichen Beratung bedürfen.
Bei diesen und weiteren arbeitsrechtlichen Fragestellungen unterstützen wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, um eine möglichst optimale Lösung für unsere Mandanten zu erzielen.
Ehe- und Familienrecht
Dieses Rechtsgebiet stellt einen besonderen Teil des Zivilrechts dar und regelt die besonderen Rechtsverhältnisse innerhalb der Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft. Darüber hinaus umfasst es auch die gesetzliche Vertretung, wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Hier liegt ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit . Wir vertreten Sie schon vor einer Eheschließung durch Beratung hinsichtlich des Abschlusses eines Ehevertrages und auch bei Auftreten von Schwierigkeiten in der Ehe, wie Fragen der Trennung, des Unterhaltes, des Sorgerechtes und der Ehescheidung. Des Weiteren beraten wir Sie auch bei allen Fragen der Kindeswohlgefährdung und insbesondere auch bei Fragen der Herausnahme von Kindern z. B. durch das Jugendamt.
Erbrecht
Die Beratung und Vertretung im Erbrecht umfasst zunächst eine Nachlassplanung. Wem vererbe ich was?
Nach Eintritt des Erbfalls geht es um die Auslegung von Testamenten, ggf. deren Anfechtung, Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und deren außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung.
Wir sind insoweit beratend und auch anwaltlich tätig zwecks Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Mietrecht
Das Mietrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts mit speziellen Vorschriften.
Wir beraten und vertreten Sie zu allen Fragen bei der Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen und der Durchsetzung von Ansprüchen aus Mietverhältnissen bei Zahlungsrückständen, Klagen auf Räumung und Vollstreckung.
Notariat
Es gibt Rechtsgeschäfte, die kraft Gesetzes zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung bedürfen. So sind Kaufverträge über Grundstücke und Wohnungseigentum, Eheverträge, Erbverträge, Vorsorge- und Generalvollmachten, Gesellschaftsgründungen oder Übertragung von Anteilen an Gesellschaften in der Regel zu beurkunden oder zu beglaubigen.
Wenden Sie sich bitte mit allen Fragen zum Notariat an die Notarin Gudrun Rottmann-Viefhues.
Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen dem Staat und seinen Bürgern, sowie die Organisation und Funktion des Staats. Dabei gibt es sehr viele Rechtsgebiete und daraus resultierende Probleme. Zu denken ist etwa an die Verwirklichung von Grundrechten, das öffentliche Baurecht, das Polizei- und Ordnungsrecht und das Nachbarrecht, um nur wenige Beispiele zu nennen.
Auch bei allen Fragen des öffentlichen Rechts stehen wir Ihnen beratend zur Verfügung.
Steuerrecht und Steuerstrafrecht
Das Steuerrecht ist ein äußerst komplexes und einem ständigen Wandel unterliegendes Rechtsgebiet. Bei Verstoß gegen steuerrechtliche Verpflichtungen droht sehr häufig ein Steuerstrafverfahren, mit erheblichen Konsequenzen ggf. bis zu einer Gewerbeuntersagung.
Hier vertreten wir Sie – ggf. in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater – in ausgewählten steuerrechtlichen Fragen oder aber in Steuerstrafverfahren.
Strafrecht
Mit dem Strafrecht wird der Strafanspruch des Staates bei Verstoß gegen entsprechende strafrechtliche Vorschriften geahndet.
Wir verteidigen Sie in entsprechenden Verfahren, treten aber auch als sogenannte Nebenklägervertreter auf, wenn Sie oder Ihre Angehörigen, insbesondere Kinder, Opfer von Straftaten geworden sind.
Sozialrecht
Als Teilbereich des Verwaltungsrechtes und damit des öffentlichen Rechtes ist das Sozialrecht einzuordnen.
Man spricht allgemein von einer Teilung nach dem 3-Säulen-Prinzip, der Sozialversicherung, der Sozialversorgung und der Sozialhilfe. Man kann es auch so ausdrücken, dass das Sozialrecht die Rechtsgebiete umfasst, die mit sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherung zu tun haben.
Im Sozialrecht gibt es eine eigene Gerichtsbarkeit, nämlich die Sozialgerichtsbarkeit. Verfahren vor den Sozialgerichten ist in der Regel ein Verfahren vor der entsprechenden Behörde und oft auch ein Widerspruchsverfahren zwingend vorgeschaltet.
Wir stehen Ihnen allen Fragen des Sozialrechts zur Seite.
Verkehrsrecht
Hierunter wird die Bearbeitung aller Fragen um den Straßenverkehr verstanden. Dies sind zum einen die Ordnungswidrigkeiten, wie Geschwindigkeitsverstöße oder Rotlichtverstöße und Verkehrsstraftaten, wie Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrten und Unfallflucht, sowie die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen nach Verkehrsunfällen.
Wir vertreten Sie hier umfassend vor den Verwaltungsbehörden und Gerichten, sowie gegenüber den gegnerischen Haftpflichtversicherungen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Rahmen der Schadensregulierung auch die Ihnen entstehenden Rechtsanwaltskosten für die Schadensregulierung übernommen werden.
Zivilrecht
m Zivilrecht werden die Beziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen untereinander geregelt. Hierzu zählen insbesondere Streitigkeit aus Werk- oder Dienstleistungsverträgen, Kaufverträgen sowie diverse Zahlungsstreitigkeiten. Wesentliche Regelungen zum Zivilrecht ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
In allen Bereichen des Zivilrechts beraten wir Sie.